KontaktImpressum
Diese Seite benötigt Flash ab Version 9.
BFW
Das sagen unsere Kunden:

"Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Durch Ihren Einsatz ist das Objekt wieder 'auf Vordermann' gebracht worden."
- M. W.

  Verwaltung von Eigentümergemeinschaften
(nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG)

Allgemeine Verwaltungstätigkeiten für eine Wohnungseigentumsverwaltung:

  • Die Erstellung eines Wirtschafts- und Einzelwirtschaftsplan
  • Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung und Einzelbetriebskostenabrechnung
  • Die Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Die Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Die ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände der Gemeinschaft
  • Die Entgegennahme und Abführung von Geldern im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Die Aufstellung und überwachung der Hausordnung
  • Die Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind
  • Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen
  • Den Abschluss und die überwachung von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch Eigentümerversammlung beschlossen wurden
  • Die Kontrolle und überwachung der Hausmeistertätigkeit
  • Die Instandhaltung und die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen

 

Zuletzt noch die Absicherungen für die Eigentümergemeinschaften und Beiräte durch:

  • Vermögensschadensversicherung
  • Vermögensschadensversicherung für Verwaltungsbeiräte
  • Seminare für Verwaltungsbeiräte

 

Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot erstellen! Bitte füllen sie hierzu diesen Anfragebogen aus: Anfrage (via SSL)