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Verwaltung von Eigentümergemeinschaften |
| (nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG) |
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten für eine Wohnungseigentumsverwaltung:
- Die Erstellung eines Wirtschafts- und Einzelwirtschaftsplan
- Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung und Einzelbetriebskostenabrechnung
- Die Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Die Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
- Die ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände der Gemeinschaft
- Die Entgegennahme und Abführung von Geldern im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Die Aufstellung und überwachung der Hausordnung
- Die Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind
- Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen
- Den Abschluss und die überwachung von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch Eigentümerversammlung beschlossen wurden
- Die Kontrolle und überwachung der Hausmeistertätigkeit
- Die Instandhaltung und die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen
Zuletzt noch die Absicherungen für die Eigentümergemeinschaften und Beiräte durch:
- Vermögensschadensversicherung
- Vermögensschadensversicherung für Verwaltungsbeiräte
- Seminare für Verwaltungsbeiräte
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