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Das sagen unsere Kunden:

"[...] Nochmals herzlichen Dank für alles! Sie sind wirklich viele Empfehlungen wert."
- B.G.

 Miethaus- und Mietwohnungsverwaltung

Die Mietwohnungsverwaltung umfasst unter anderem:

  • Den Abschluss von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers
  • Mietinkasso: treuhändische Verwaltung von Kautionen und Abrechnungen gegenüber dem Mieter
  • Verschiedene Bearbeitungen bei einem Mieterwechsel (Abnahme und Übergabe der Wohnung sowie die Erteilung von Reparaturaufträgen)
  • Die Neuvermietung
  • Die Durchsetzung von Mieterhöhungen - gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten
  • Die Forderungsdurchsetzung aus Mietverhältnissen, Gewährleistungs- und Versicherungsansprüchen
  • Die gesamte Abwicklung mit Behörden - soweit es die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft, in Abstimmung mit dem Hauseigentümer
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Einstellung von Hilfskräften (Hausmeister und dgl.)

 

Die technische Verwaltung beinhaltet, nachdem eine Rücksprache mit dem Hauseigentümer stattgefunden hat:

  • Eine überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter - auf Rechnung des Hauseigentümers)
  • Die Vergabe und überwachung notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Den Abschluss von Wartungsverträgen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

 

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