Miethaus- und Mietwohnungsverwaltung
Die Mietwohnungsverwaltung umfasst unter anderem:
- Den Abschluss von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers
- Mietinkasso: treuhändische Verwaltung von Kautionen und Abrechnungen gegenüber dem Mieter
- Verschiedene Bearbeitungen bei einem Mieterwechsel (Abnahme und Übergabe der Wohnung sowie die Erteilung von Reparaturaufträgen)
- Die Neuvermietung
- Die Durchsetzung von Mieterhöhungen - gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten
- Die Forderungsdurchsetzung aus Mietverhältnissen, Gewährleistungs- und Versicherungsansprüchen
- Die gesamte Abwicklung mit Behörden - soweit es die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft, in Abstimmung mit dem Hauseigentümer
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
- Einstellung von Hilfskräften (Hausmeister und dgl.)
Die technische Verwaltung beinhaltet, nachdem eine Rücksprache mit dem Hauseigentümer stattgefunden hat:
- Eine überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter - auf Rechnung des Hauseigentümers)
- Die Vergabe und überwachung notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
- Den Abschluss von Wartungsverträgen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
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